The Crew-Sammelklage: Ubisoft äußert sich zu den Vorwürfen

Im Rechtsstreit um die Serverabschaltung von The Crew verteidigt Ubisoft sein Geschäftsmodell: Spieler hätten nur eine Lizenz erworben – kein Eigentumsrecht. Die Kläger sehen das anders.

Ubisofts Argumentation: „Kein uneingeschränktes Eigentum“

Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die Polygon vorliegen, argumentiert Ubisoft, dass Käufer von The Crew lediglich eine zeitlich unbegrenzte Nutzungslizenz erworben hätten – kein dauerhaftes Eigentum am Spiel. Der Publisher verweist auf die Produktverpackung, die bereits 2014 auf die Notwendigkeit einer ständigen Internetverbindung hinwies. Zudem habe man sich in den Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Online-Dienste mit 30 Tagen Vorlauf einzustellen. Steven A. Marenberg, Anwalt von Ubisoft, betont: „Die Kläger hatten neun Jahre lang Zugang zum Spiel – das entspricht der branchenüblichen Lebensdauer solcher Titel.“

Die Gegenargumente der Kläger

Die Sammelkläger Matthew Cassell und Alan Liu führen mehrere Punkte an:

  • Der Aktivierungscode auf der Verpackung läuft erst 2099 ab – was ihrer Ansicht nach auf dauerhaften Zugang hindeutet.
  • Durch die Serverabschaltung wurden virtuelle Währungen wertlos, die nach kalifornischem Recht eigentlich nicht verfallen dürfen.
  • Ubisoft habe durch Werbung und Produktpräsentation den Eindruck von Eigentum erweckt.

Insgesamt umfasst die Klage acht Vorwürfe, darunter unlauterer Wettbewerb und Verbrauchertäuschung.

Ubisoft: „Keine rechtliche Grundlage“

Der Publisher bezeichnet die Klage als unbegründet und wirft den Klägern eine „Herdplatten-Strategie“ vor: Man werfe viele Argumente gleichzeitig in den Raum, in der Hoffnung, dass eines davon vor Gericht hält. Ubisoft ist zuversichtlich, dass der Fall nicht als Sammelklage zugelassen wird.

Fazit: Ein Präzedenzfall?

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die gesamte Branche haben. Sollte das Gericht den Klägern recht geben, müssten Publisher ihr Geschäftsmodell überdenken. Bis dahin gilt: „Kaufen“ bedeutet bei Online-Spielen oft nur „mieten“.

  • Steam hat es mittlerweile offiziell gemacht, dass uns unsere gekauften Spiele nicht wirklich gehören – Hier mehr darüber lesen!

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